Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kurse und Seminare

AGB Conny Braun . Kunst und Energie

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Datenschutz

Die Seminarveranstaltung erfolgt ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Vertragsbedingungen. Personenbezogene Daten werden zu Bearbeitungszwecken elektronisch unter Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert.

2. Teilnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für die Teilnahme an der Seminarveranstaltung ist der Abschluss dieses Teilnahmevertrages. Vertragspartner des Teilnehmers ist Conny Braun KUNST UND ENERGIE, im folgenden Veranstalter genannt. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen. Die Teilnahme ist auf Personen ab 18 Jahre beschränkt. Sollten beim Teilnehmer zu Beginn der Veranstaltung gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen, die seine Fähigkeit zur Unterrichtsteilnahme gefährden könnten oder sollten sich solche Beeinträchtigungen im Laufe der Veranstaltung zeigen, hat er den Veranstalter hierüber zu informieren, auch wenn er diese für noch so geringfügig hält. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass folgendes verstanden wird: Ziffer 3 aus Kundeninformation.

3. Seminarziel

3.1. Seminarziel für Malkurse

Seminarziel ist, sich selbst malerisch zu entdecken und während der Veranstaltung einen Selbsterfahrungsprozess mit dem Malen zu erleben. Es geht darum, sich selbst Ausdruck zu verleihen und die eigene Kreativität zu entwickeln. Während des Malprozesses bietet der Veranstalter Einzelgespräche zur Selbsterfahrung und Bildinterpretation an. Diese dient auch für spirituelle Veränderungsprozesse. Beispielsweise für Aura, Chakren und andere energetische Systeme. Ziel ist, auch Farben und deren Bedeutungen kennen zu lernen.

3.2. Seminarziel für Selbsterfahrungs-Tagesseminare

Seminarziel ist, Informationen über das jeweilige Seminarthema zu erhalten, sich mit Übungen und Meditationen ein Stück weit auf diese Materie einzulassen, das eigene Energiesystem besser kennen zu lernen. Kursthemen sind z.B. Die Welt der Farben, Dein persönliches Engelteam, Die Welt der Chakren, Wer bin ich?

3.3. Ziel für die Meditationen

Engel und abstrakte Bilder sollen wahrnehmbar, spürbar, erfahrbar gemacht werden, dem Betrachter näher gebracht werden. Es geht um die eigene Wahrnehmung, zu denen das von Conny Braun KUNST UND ENERGIE gemalte Bild/Engel als Ausgangspunkt genommen wird, um von dort aus in die eigene Welt einzutauchen.

4. Inhalte

Es werden Seminarinhalte oder Meditationsinhalte vermittelt, z.B. zu Malen, Chakren, Energiekörper, Engel, Farben und weitere, die ich noch entwickeln werde.

5. Verlauf und Abschluss

5.1. bei Malkursen und Selbsterfahrungs-Tagesseminaren

Das Seminar wird ab mindestens drei Teilnehmern durchgeführt. Die Unterrichtseinheiten werden jeweils 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr abgehalten. Die Malkurse dauern in der Regel 3 aufeinanderfolgende Tage. Ausnahmen werden gekennzeichnet. Die Selbsterfahrungs-Seminare dauern in der Regel einen Tag, Ausnahmen werden gekennzeichnet. Seminarort ist Ortsstr. 12, 92342 Freystadt OT Mörsdorf. Ausnahmen werden gekennzeichnet. Zur Abhaltung der Unterrichtseinheiten können auch externe Dozenten eingesetzt werden. Fehlstunden der Teilnehmer sind grundsätzlich nicht nachholbar, es erfolgt auch keine Kostenerstattung diesbezüglich.

5.2. bei Meditationen

Die Meditation wird ab mindestens 8 Teilnehmern durchgeführt. Die Meditation beginnt in der Regel um 20.00 Uhr und dauert ca. 1 Stunde. Ausnahmen werden gekennzeichnet. Seminarort ist Ortsstr. 12, 92342 Freystadt OT Mörsdorf. Ausnahmen werden gekennzeichnet.

6. Kosten

Die Seminarkosten betragen bei den Malkursen ab 1. Januar 2023 pro Teilnehmer bei 3 tagen 495,- € (bei 2 Tagen 330 €, bei 1 Tag 165.- €), bei den Selbsterfahrungs-Tagesseminaren 180,- € pro Teilnehmer. Zahlungsweise: Überweisung, bei Meditationen in Präsenzveranstaltung ist auch eine Barzahlung möglich. Die Seminarkosten werden an folgendes Konto gezahlt:
Conny Braun
Sparkasse Neumarkt i.d. OPf. -Parsdorf
Iban: DE58 7605 2080 0042 5769 75
BIC: BYLADEM1NMA
Sonstige im Zusammenhang mit dem Seminar anfallenden Kosten (Fahrtkosten, Unterkunft etc.) sind von jedem Teilnehmer selbst und gesondert zu tragen.

7. Stornierung und vorzeitige Beendigung

7.1. Stornierung

7.1.1. Stornierung der Malkurse

Bei Stornierung der Anmeldung bis zum 15. Tag vor Ausbildungsbeginn wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50,- € fällig. Bei Stornierung vom 14. bis zum 6. Tag vor Seminarbeginn wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% der Seminarkosten fällig. Im Falle der Stornierung ab dem 5. Tag vor Seminarbeginn sowie bei Nichtantreten des Seminars wird der gesamte Kursgebühr fällig. Die vorstehenden Kosten fallen nicht an, wenn eine geeignete Ersatzperson vorhanden ist oder die Stornierung bzw. der Abbruch aus Gründen erfolgt, die der Teilnehmer nicht zu vertreten hat. In diesem Fall ist gegenüber dem Veranstalter ein geeigneter Nachweis über den Stornierungsgrund zu erbringen. Die Kursgebühr für die noch ausstehenden Unterrichtseinheiten wird dem betroffenen Teilnehmer dann zurückerstattet. Die Stornierung bedarf der Schriftform. Als Stornierungsdatum gilt das Datum, an dem das Stornierungsschreiben beim Veranstalter eingegangen ist.

7.1.2. Stornierung der Selbsterfahrungs-Tagesseminare

Bei Stornierung der Anmeldung bis zum 15. Tag vor Ausbildungsbeginn wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 30,- € fällig. Bei Stornierung vom 14. bis zum 6. Tag vor Seminarbeginn wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% der Gebühren fällig. Im Falle der Stornierung ab dem 5. Tag vor Seminarbeginn sowie bei Nichtantreten des Seminars ist der gesamte Kursbetrag zu bezahlen. Die vorstehenden Kosten fallen nicht an, wenn eine geeignete Ersatzperson vorhanden ist oder die Stornierung bzw. der Abbruch aus Gründen erfolgt, die der Teilnehmer nicht zu vertreten hat. In diesem Fall ist gegenüber dem Veranstalter ein geeigneter Nachweis über den Stornierungsgrund zu erbringen. Die Kursgebühr für die noch ausstehenden Unterrichtseinheiten wird dem betroffenen Teilnehmer dann zurückerstattet. Die Stornierung bedarf der Schriftform. Als Stornierungsdatum gilt das Datum, an dem das Stornierungsschreiben beim Veranstalter eingegangen ist.

7.1.3. Stornierung von Einzelberatungen

Vereinbarte Einzeltermine sind verbindlich. Für einen vereinbarten, aber nicht in Anspruch genommenen Termin hat der Kunde keinen Ersatzanspruch. Ein Rücktritt muss stets telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Eine Stornierung bis zu 24 Stunden vor dem gebuchten Termin bleibt kostenfrei. Sollte der Kunde nach dieser Frist von 24 Stunden seinen Termin stornieren oder nicht zum vereinbarten Termin erscheinen (egal ob entschultigt oder unentschuldigt), werden die vollen Kosten erhoben.

7.1.4. Stornierung der Meditationen

Sollte es dem Teilnehmer nicht möglich sein, seine Anmeldung aufrecht zu erhalten, ist in jedem Fall bis 24 Stunden vor Meditationsbeginn, also bis 20.00 Uhr abends am Tag vor der Veranstaltung abzusagen. Danach sind 20 € Stornogebühren zu bezahlen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben ist der volle Betrag von 33 € zu bezahlen.

7.2. vorzeitige Kursbeendigung seitens des Veranstalters

Kann eine laufende Ausbildungsreihe aufgrund unvorhersehbarer Umstände (z.B. Geschäftsaufgabe, Teilnehmerzahl unter 3 Teilnehmer bei Malkursen) vom Veranstalter nicht mehr zu Ende geführt werden, werden die im Voraus gezahlten Kursgebühren anteilig, entsprechend den noch ausstehenden Unterrichtseinheiten, die bereits von den betroffenen Teilnehmern im Voraus gezahlt wurden, zurückerstattet.

8. Ausschluss vom Unterricht

Die Nichtzahlung von Seminargebühren berechtigt den Veranstalter, den/die Teilnehmer vom Unterricht auszuschließen. Darüber hinaus können Teilnehmer aus wichtigem Grund (z.B. Alkohol-/Drogenmissbrauch während des Unterrichts, Aggressionen gegen Dozenten) ausgeschlossen werden. Etwaige Erstattungsansprüche des Teilnehmers sind in diesem Fall ausgeschlossen. Hinsichtlich der Kosten, die der betroffene Teilnehmer dem Veranstalter in diesem Fall noch zu zahlen hat, gilt die unter § 7.1 geregelte Kostenfolge bei vorzeitigem Ausbildungsabbruch.

9. Haftung

Für Unfälle und Verletzungen von Teilnehmern, die im Zuge des Unterrichts entstehen und aus dem Verantwortungsbereich des Veranstalters resultieren, haftet dieser gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Zur Absicherung berechtigter Schadensersatzansprüche unterhält der Veranstalter deshalb eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: 3.000.000 pauschal für Personenschäden und Sachschäden.
Für sonstige Unfälle und Verletzungen, die aus dem Verantwortungsbereich des Veranstalters resultieren, beschränkt sich dessen Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung des Veranstalters für Diebstahl und Beschädigung von Gegenständen, die von den Teilnehmern mitgebracht wurden, besteht ebenfalls nur dann, wenn der Verlust bzw. die Beschädigung der Gegenstände auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters zurückzuführen ist.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Erfüllungsort

Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist der Veranstaltungsort.

10.2. Gerichtsstand

Neumarkt i.d.Oberpfalz ist gegenüber Teilnehmern, die nicht Kaufleute sind, Gerichtsstand, wenn der Kunde keinen Gerichtsstand in Deutschland hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Abschluss des Vertrages ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Mit Teilnehmern, die Kaufleute sind, wird Neumarkt i. d. Oberpfalz als Gerichtsstand vereinbart. Der Veranstalter bleibt jedoch berechtigt, den Teilnehmer auch an seinem Gerichtsstand zu verklagen.

10.3. Deutsches Recht

Diese Bestimmungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht. Die vorstehende Bestimmung gilt nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen oder Verordnungen, die auf den Ausbildungsvertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Teilnehmers ergibt.
b) wenn und insoweit auf den Ausbildungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Teilnehmer angehört, für den Teilnehmer günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

10.4. Salvatorische Klausel

Werden eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.



Quelle: Kanzlei Dr. Anette Oberhauser, www. kanzlei-oberhauser.de